LAG Brücke Projekte-NRW
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 © LAG Brücke Projekte-NRW

Beschreibung der Landesarbeitsgemeinschaft der Brücke-Projekte in NRW.

Die einzelnen Projekte kurz beschrieben.

Finden Sie die einzelnen Standorte der Projekte. Übersichtlich angeordnet in einer Landkarte von NRW.

Der Paritätische NRW

Stärken stärken - Schwächen schwächen


Mehr als zwanzig Jahre nach der zweiten Novelle des Jugendgerichtsgesetzes und damit der Aufnahme konkreter pädagogischer Maßnahmen als Alternative zu wegsperrenden, inhaftierenden Reaktionen der Jugendgerichte sind die „Brücke“- Einrichtungen des Landes NRW nicht mehr wegzudenkende, feste Bestandteile der Jugendstrafrechtspflege.

Die Mitglieder/innen der LAG Brücke Projekte-NRW engagieren sich für gefährdete und straffällig gewordene junge Menschen und bilden somit im konkreten Sinn die Brücke zwischen Jugendhilfe, Schule, Arbeitsmarkt, Familie und Justiz.

Mit zahlreichen, auf die Teilnehmer/innen zugeschnittenen Maßnahmen werden Anstrengungen unternommen, die jeweiligen Ressourcen aufzuspüren und sinnvoll zu nutzen, um die jungen Menschen dabei zu unterstützen, ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden.

Im Umgang mit den Jugendlichen und Heranwachsenden gilt:
 

Verstehen heißt nicht einverstanden sein !

So setzt die Arbeit der Einrichtungen da an, wo die Jugendlichen stehen und nimmt sie als Personen mit Stärken und Schwächen, mit Ressourcen und Defiziten in den Blick. Gleichzeitig positionieren sie sich gegenüber den jungen Menschen mit klaren Werten und Normen und gehen darüber mit ihnen in eine respektvolle Auseinandersetzung. Entsprechend der individuellen Situation werden auch die Eltern an diesem Auseinandersetzungsprozess beteiligt.

Eine ebenso klare, von pädagogischen und kriminologischen Erkenntnissen geprägte Haltung der Einrichtungen gegenüber der Justiz fördert die Akzeptanz der Arbeit und erleichtert deren Entscheidung, auf prognostisch ungünstige, inhaftierende Maßnahmen zu verzichten.
 

Das Ziel ist es, ein dauerhaftes Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern !

Vor dem Hintergrund dieser Aufgabendefinition treten die Mitarbeiter/innen der Einrichtungen den jungen Menschen mit Anerkennung und Wertschätzung sowie Grenzziehung und Konfrontation gegenüber.

Die Einrichtungen arbeiten prozessorientiert.

Die Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen berücksichtigt curriculare/konzeptionelle Leitlinien ebenso wie die Lebensumstände der jeweiligen Teilnehmer/innen. Individuelle Lebensthemen werden in die Arbeit einbezogen und auf aktuelle Bedürfnisse wird Rücksicht genommen.

Außerdem werden gesellschaftliche und jugendtypische Entwicklungen in den Blick genommen und aktuelle Geschehnisse im öffentlichem Raum berücksichtigt.

Gruppenpädagogische Maßnahmen spielen eine wichtige Rolle für die sozialadäquate Entwicklung von Gruppenstrukturen und das Erlernen von Regeleinhaltung.

Schließlich wird mit dem Angebot des Täter-Opfer-Ausgleichs die Möglichkeit geschaffen, dass auch Opfer/Geschädigte jugendlicher Straftäter Unterstützung bei der Aufarbeitung der Straftatsfolgen und gegebenenfalls eine materielle Entschädigung erhalten. Die rückfallprognostisch günstigen Wirkungen auf die Täter sind unumstritten.

Die hier vorgelegte Leistungsbeschreibung belegt:

qualitativ und quantitiativ gut ausgestattete ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz sind lohnende Investitionen im Sinne aller Beteiligten !